GOOD four two - is good for you

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOOD 42. IT-Solutions GmbH

Stand: 20. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der GOOD 42. IT-Solutions GmbH, nachfolgend „GOOD 42“ genannt, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von IT-Systemen, Hardware, Komponenten, Zubehör und Software sowie für vereinbarte Konfigurations-, Beratungs-, Installations- und sonstige IT-Leistungen.
  4. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn GOOD 42 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn der Kunde in seiner Bestellung auf eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen verweist.
  5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  6. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Ausrichtung entspricht dem Grundgedanken kaufmännischer Verkaufsbedingungen: B2B-AGB sollten den Kundenkreis eindeutig bestimmen, den Vertragsgegenstand beschreiben und den Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen festhalten. Die IHK weist außerdem darauf hin, dass AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden müssen. [ihk-muenchen.de], [ihk.de]

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote von GOOD 42 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Kostenvoranschläge, technische Planungen, Konfigurationsvorschläge, Produktdarstellungen und sonstige Informationen von GOOD 42 stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
  3. Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
  4. Ein Vertrag kommt zustande, wenn GOOD 42 die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Als Textform gelten insbesondere E-Mail, Brief und elektronisch übermittelte Dokumente.
  5. Ein Vertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass GOOD 42 die bestellte Ware liefert oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
  6. Für den Umfang und den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von GOOD 42 und die darin in Bezug genommenen Unterlagen maßgeblich. Bei einem ausdrücklich verbindlichen Angebot von GOOD 42 kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
  7. Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Produktbeschreibungen und Herstellerinformationen dienen der Beschreibung der Produkte und Leistungen. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet wird.
  8. Soweit GOOD 42 bei der Erstellung eines Angebots auf Angaben des Kunden angewiesen ist, trägt der Kunde die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Dazu gehören insbesondere Angaben über den geplanten Einsatzzweck, vorhandene Systeme, technische Schnittstellen, Leistungsanforderungen und Umgebungsbedingungen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Zusätzlich anfallende Kosten für Verpackung, Versand, Transportversicherung, Installation, Inbetriebnahme, Reisekosten oder sonstige vereinbarte Leistungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
  3. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
  5. GOOD 42 ist berechtigt, bei Erstaufträgen, individuell konfigurierten Systemen, Sonderbeschaffungen, Projektaufträgen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder vollständige Zahlung vor Lieferung zu verlangen.
  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Prüfpunkt: Die Zahlungsfrist sollte mit der tatsächlichen Rechnungspraxis von GOOD 42 übereinstimmen. Wenn beispielsweise standardmäßig 14 Tage netto verwendet werden, kann dies ausdrücklich eingetragen werden.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn GOOD 42 sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt hat.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnen Lieferfristen erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind, der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen erbracht hat und eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
  3. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn GOOD 42 durch Ereignisse an der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung gehindert wird, die GOOD 42 nicht zu vertreten hat. Hierzu können insbesondere Lieferengpässe bei Herstellern oder Distributoren, Transportstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Störungen bei Vorlieferanten gehören.
  4. GOOD 42 informiert den Kunden über eine erkennbare Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer.
  5. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft eine Mitwirkungspflicht, kann GOOD 42 Ersatz der hierdurch entstehenden angemessenen Aufwendungen und Schäden verlangen.

Rechtlicher Prüfpunkt: Die Formulierung zu Lieferhindernissen sollte anhand der tatsächlichen Lieferketten und Vertragstypen geprüft werden. Insbesondere darf sie nicht so weit gefasst sein, dass GOOD 42 unangemessen von eigenen Beschaffungsrisiken entlastet wird.

§ 5 Gefahrübergang und Versand

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
  2. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aufgrund eines Umstands, den der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich.
  4. Die Wahl des Versandweges und des Versandunternehmens erfolgt durch GOOD 42, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von GOOD 42.
  2. Gegenüber Kaufleuten bleibt die Ware darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von GOOD 42.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und GOOD 42 unverzüglich über Pfändungen, Beschädigungen, Verlust oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für GOOD 42. Wird die Vorbehaltsware mit Gegenständen verarbeitet oder verbunden, die nicht GOOD 42 gehören, erwirbt GOOD 42 Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.

Rechtlicher Prüfpunkt: Der erweiterte Eigentumsvorbehalt in Absatz 2 und die Verarbeitungsklausel in Absatz 4 sollten nur übernommen werden, wenn sie zur tatsächlichen Geschäftspraxis passen und anwaltlich geprüft wurden.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt GOOD 42 rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten technischen Informationen vollständig und richtig sind.
  3. Vor Installations-, Konfigurations- oder Wartungsarbeiten ist der Kunde für eine aktuelle, vollständige und überprüfbare Datensicherung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch GOOD 42 vereinbart wurde.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass seine technischen und räumlichen Voraussetzungen den mitgeteilten Herstelleranforderungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere Stromversorgung, Kühlung, Netzwerkanschlüsse, Platzbedarf und Zugangsmöglichkeiten.
  5. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, können nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.

§ 8 Software und Nutzungsrechte

  1. Für mitgelieferte Standardsoftware und Betriebssysteme gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lizenzgebers.
  2. Der Kunde erhält an der Software nur die Nutzungsrechte, die sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag ergeben.
  3. Produktschlüssel, Lizenzdateien und sonstige Lizenznachweise sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren und dürfen nur im zulässigen Umfang verwendet werden.
  4. GOOD 42 ist nicht für Änderungen von Lizenzbedingungen, Produktlebenszyklen, Supportzeiträumen oder Verfügbarkeiten verantwortlich, die durch den jeweiligen Hersteller oder Lizenzgeber vorgenommen werden.

Prüfpunkt: Falls GOOD 42 keine Software verkauft oder lizenziert, kann dieser gesamte Paragraf entfallen.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
  2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich in Textform anzuzeigen.
  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
  4. Transportschäden sollen nach Möglichkeit unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen dokumentiert und GOOD 42 mitgeteilt werden.

§ 10 Mängelansprüche

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
  2. Grundlage der Mängelhaftung ist insbesondere die vereinbarte Beschaffenheit der Ware oder Leistung. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Eigenschaften.
  3. Bei einem berechtigten Mangel ist GOOD 42 zunächst nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  4. Der Kunde hat GOOD 42 die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und die beanstandete Ware auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
  6. Ansprüche wegen Mängeln bestehen insbesondere nicht bei:
    • ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
    • Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen,
    • Änderungen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte,
    • Verwendung nicht geeigneter Komponenten oder Verbrauchsmaterialien,
    • gewöhnlicher Abnutzung,
    • Fehlern in der technischen Umgebung des Kunden,
    • mangelnder Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von GOOD 42 übernommen wurde.
  7. Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten. Umfang, Dauer und Abwicklung einer Herstellergarantie richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme. Die gesetzlichen Sonderregelungen und zwingenden Verjährungsfristen bleiben unberührt.

Die bisherige Fassung enthält bereits eine Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr sowie mehrere notwendige Ausnahmen. Eine solche Klausel darf nicht vereinfacht oder pauschal verschärft werden, weil die Wirksamkeit von Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen auch im B2B-Verkehr Grenzen unterliegt. [good42.de], [e-recht24.de]

§ 11 Haftung

  1. GOOD 42 haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
    • bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von GOOD 42 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von GOOD 42 bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von GOOD 42.
  5. Für einen Verlust von Daten haftet GOOD 42 nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, wenn GOOD 42 die Datensicherung ausdrücklich als Leistung übernommen hat oder der Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 12 Datenschutz

GOOD 42 verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen enthält die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung:

https://good42.de/datenschutzerklaerung/

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von GOOD 42.
  3. GOOD 42 ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen GOOD 42 und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

GOOD 42. IT-Solutions GmbH

Albert-Einstein-Ring 11
14532 Kleinmachnow
Tel. +49 33203 863220
Fax +49 33203 863222
bestellung@good42.de

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